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Du hast eine Qualifikation, willst über die Krankenkasse abrechnen – und fragst dich jetzt, was dein Kurskonzept eigentlich können muss, damit die ZPP grünes Licht gibt. Die ehrliche Antwort: Ein zertifizierungsfähiges Konzept ist kein Aufsatz über deine Beratungsphilosophie. Es ist ein präzises Dokument, das genau die Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention nachweist. Verstehst du das, sparst du dir Nachforderungen und Ablehnungen. Improvisierst du, verlierst du Zeit.
Hier bekommst du die Anforderungen der Reihe nach – was rein muss, warum, und worauf die Prüfung wirklich schaut.
Der häufigste Denkfehler: „Ich reiche mein Konzept ein.“ Die ZPP zertifiziert aber kein Blatt Papier, sondern eine Konstellation. Die Zentrale Prüfstelle Prävention formuliert es klar: Die Zertifizierung erfolgt immer in eindeutiger Verbindung von Kursanbieter, Kursleitung und Kurskonzept.
Für dich heißt das: Dein Konzept steht nie allein. Es muss zu deiner Qualifikation passen und zu dem, was du als Anbieter organisatorisch leisten kannst. Ein perfektes Konzept nützt nichts, wenn die Kursleitung die geforderte Qualifikation nicht mitbringt. Umgekehrt trägt die beste Qualifikation nicht, wenn das Konzept die Kriterien verfehlt.
Die Rechtsgrundlage steckt im Sozialgesetzbuch. Nach § 20 SGB V sehen die Krankenkassen Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns vor. Die ZPP prüft dabei im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen die Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V.
Das eigentliche Regelwerk ist aber der GKV-Leitfaden Prävention. Der GKV-Spitzenverband legt darin die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Und ein Satz, den du dir merken solltest: Maßnahmen, die nicht den dort dargestellten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht gefördert werden.
Übersetzt: Der Leitfaden ist keine Empfehlung, an der du dich locker orientierst. Er ist die Messlatte. Arbeite immer mit der aktuellen Fassung – Stand 17. Dezember 2025.
Bevor du schreibst, entscheide dich für die Variante. Der Leitfaden nennt zwei Verfahren: Es kann ein einzelner Kurs zertifiziert oder ein standardisiertes Kurskonzept geprüft werden, auf dessen Basis Kurse erstellt und zertifiziert werden können.
Für Einsteiger ist der zweite Weg oft der schnellere – weniger Fehlerquellen, klar strukturierte Vorlagen. Wie sich das in den gesamten Ablauf einfügt, liest du im Detail unter ZPP-Zulassung bekommen: Voraussetzungen, Ablauf, Kosten.
Egal welchen Weg du gehst – der inhaltliche Kern bleibt gleich. Aus den vorzulegenden Unterlagen müssen die Ziele, Inhalte, Methodik und adressierte Zielgruppen der Maßnahme eindeutig hervorgehen.
„Eindeutig“ ist das Schlüsselwort. Die Prüfung will keine Absichtserklärungen, sondern nachvollziehbare Festlegungen:
Muss ein Prüfer an einer dieser vier Stellen raten, hast du ein Problem.
Der Leitfaden unterscheidet vier Handlungsfelder: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum – jedes untergliedert in zwei Präventionsprinzipien. Als Ernährungscoach spielst du im Handlungsfeld Ernährung, geregelt in Kapitel 5.4.2.
Dort gibt es zwei Präventionsprinzipien: „Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung“ und „Vermeidung und Reduktion von Übergewicht“. Dein Konzept muss sich eindeutig einem davon zuordnen – Mischformen ohne klare Linie fallen durch.
Das Ziel des Prinzips Mangel- und Fehlernährung beschreibt der Leitfaden als Stärkung der Motivation und Handlungskompetenz zu einer eigenverantwortlichen und nachhaltigen Umstellung auf eine individuell bedarfsgerechte sowie klima- und umweltfreundliche Ernährung. An dieser Formulierung erkennst du die Richtung: Es geht um Kompetenz und Eigenverantwortung, nicht um Diätpläne.
Damit dein Konzept fachlich trägt, sollten die vermittelten Inhalte den anerkannten Empfehlungen folgen. Was das praktisch bedeutet, findest du in DGE-konforme Ernährungsberatung: was das konkret heißt und in der Anwendung unter DGE-Empfehlungen in der Beratung anwenden.
Ein Präventionskurs richtet sich an Menschen mit erhöhten Risiken, nicht an Kranke mit Behandlungsbedarf. Der Leitfaden definiert für das Handlungsfeld Ernährung Zielgruppen anhand von Risikokriterien und grenzt behandlungsbedürftige Erkrankungen ab – bei bestimmten Konstellationen ist eine ärztliche Rücksprache vorgesehen.
Die konkreten Grenzwerte gehören zwingend aus der aktuellen Leitfaden-Fassung, Kapitel 5.4.2 – prüfe sie dort, bevor du sie ins Konzept schreibst. Wichtig fürs Konzept: Trenne zwei Dinge sauber. Wen du erreichen willst und wen du ausschließt oder wann du an ärztliche Abklärung verweist. Diese Abgrenzung ist kein Beiwerk, sondern Prüfkriterium.
Neben dem Inhalt zählt, wie du den Kurs organisierst. Die ZPP nennt als prüfungsrelevant neben der Qualifikation der Kursleitung auch die Prozessqualität – Gruppengröße, Zielgruppenhomogenität, Umfang und Frequenz sowie Räumlichkeiten.
Das legst du im Konzept fest und begründest es:
Der Teil, an dem viele scheitern: Die Prüfung verlangt neben Inhalt und Organisation auch die Konzept- und Planungsqualität, wie das Trainermanual.
Ein Trainermanual ist die vollständige Handlungsanleitung für die Durchführung – so detailliert, dass eine andere qualifizierte Person den Kurs nach deinem Plan halten könnte. Es beschreibt jede Einheit: Lernziel, Ablauf, Zeitfenster, Methode, Materialien, Übergänge. Genau dieses Dokument macht aus einer guten Idee ein prüfbares, reproduzierbares Konzept. Plane dafür realistisch Zeit ein – hier steckt der größte Schreibaufwand.
Genauso wichtig wie das Richtige ist das Weglassen des Falschen. Der Leitfaden schließt bestimmte Elemente aus: Nicht förder- bzw. bezuschussungsfähig sind unter anderem Begleitprodukte wie Diäten und Nahrungsergänzung.
Für dein Ernährungskonzept heißt das: Kein Verkauf von Präparaten im Kurs, keine Diätprogramme als Kernangebot, keine Produktbindung. Sobald dein Konzept kommerzielle Begleitprodukte einbaut, gefährdest du die Zertifizierung. Das Präventionsprinzip zielt auf Handlungskompetenz – nicht auf Produkte.
Für Präventionsangebote gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für alle GKV-Leistungen – das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 1 SGB V. Dein Konzept muss also nicht nur wirken, sondern das mit angemessenem Aufwand.
Zum Hintergrund: Die Ausgaben der Krankenkassen für Prävention sollen ab 2019 je Versicherten 7,52 Euro umfassen. Das zeigt, in welchem finanziellen Rahmen sich das gesamte System bewegt – und warum die Kassen genau auf Qualität und Zielgenauigkeit achten. Ein Konzept, das breit statt zielgruppengenau ansetzt, passt nicht in diese Logik.
Wie die Erstattung anschließend für deine Teilnehmenden funktioniert, erklärt der Leitfaden zur Ernährungsberatung über die Krankenkasse.
So gehst du in der Praxis vor:
Ein Konzept von Grund auf zu schreiben, dauert – besonders das Trainermanual. Deshalb ist der Weg über ein bereits geprüftes, standardisiertes Kurskonzept für viele Einsteiger der pragmatische. Du übernimmst einen inhaltlich abgesicherten Rahmen und bringst deine Qualifikation und deine Anbieterrolle ein. Genau hier setzt Foodiary an: Statt dich allein durch Kapitel 5 zu kämpfen, arbeitest du mit einer Struktur, die auf die Leitfaden-Kriterien abgestimmt ist – und konzentrierst dich auf das, was du am besten kannst, nämlich Menschen begleiten.
Prüfe die konkreten Kriterien trotzdem selbst gegen die aktuelle Leitfaden-Fassung, bevor du einreichst. Verantwortlich für das eingereichte Angebot bleibst am Ende immer du als Anbieter.